Gesetzlich Versicherte
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis OHNE Kassenzulassung. Das bedeutet, dass ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Unter bestimmten Umständen ist aber eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Die gesetzlichen Kassen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Antragsverfahren zur Kostenerstattung.
Bitte informieren Sie sich vor einer Therapieanfrage bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Anforderungen für die Antragstellung einer Kostenerstattung. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen so teilen Sie mir dies gern mit.
Ablauf vor dem Erstgespräch: Kostenerstattungsverfahren
Bevor Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen können, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen. Gleichzeitig ist hier auch schon nötig mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten, zu informieren was Sie vorhaben und brauchen.
Ich habe Ihnen hier einen Ablaufplan "Kostenerstattung" zusammengestellt, den Sie durchlaufen müssen damit Sie einen Therapieplatz in einer Privatpraxis wahrnehmen können.
In Zusammenhang mit dem oben genannten Ablaufplan zur "Kostenerstattung" werden drei Dokumente genannt:
Absagenprotokoll, Dringlichkeitsbescheinigung, Konsiliarbericht,
die ich Ihnen als Dokument zur Verfügung stellen möchte.
Erst wenn Sie diese 3 Dokumente zusammengestellt und die Schritte aus dem Ablaufplan "Kostenerstattung" durchlaufen haben können wir einen Therapievertrag schließen und somit eine Beantragung von Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unternehmen.
Erstgespräch
Wenn Sie ein Erstgespräch wünschen, dies jedoch nicht aus eigenen finanziellen Mitteln tragen können müssten Sie erst das oben geschilderte Procedere durchlaufen bevor wir starten können. Wenn Sie alle Unterlagen besorgt und gewissenhaft (das ist sehr wichtig für eine Bewilligung!) zusammengestellt haben melden Sie sich gern telefonisch oder per E- Mail bei mir. Dann lassen Sie mir gern alle Unterlagen zukommen, ich überblicke die Dokumente und schicke alles zu Ihrer Krankenkasse.
Ich empfehle immer ein Erstgespräch wahrzunehmen damit die gemeinsame Passung erst einmal abgeklärt werden kann. Ich verstehe natürlich wenn dies jedoch finanziell nicht möglich ist und biete Ihnen daher die oben formulierten Inhalte an.
Wenn Sie vor Antragstellung ein persönliches Erstgespräch führen möchten müssten Sie die Kosten selbst tragen. Das Erstgespräch kostet 134,06 Euro und dauert 50 Minuten. Bitte schauen Sie in die Gebührenordnung GOP.
Probatorische Sitzungen und Therapie
In der Regel werden nach Antragstellung zunächst 4 probatorische Sitzungen bewilligt. Im Anschluss daran werden die eigentlichen mindestens 12 Therapiesitzungen (Kurzzeittherapie 1) beantragt. In einem weiteren Schritt könnten wieder 12 (Kurzzeittherapie 2) und in einem wiederum weiteren Schritt 36 Therapiestunden (Langzeittherapie) zu je 50 Minuten beantragt werden. Den Umfang der Stunden kann ich natürlich erst im Verlauf einschätzen. Bei jedem der Beantragungsschritte stehe ich Ihnen zur Seite und bin bei den Antragsmodalitäten behilflich.
Kosten
Da ich eine Privatpraxis führe kann ich leider nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das bedeutet, dass ich meine Rechnungen an Sie persönlich stelle und Sie sich die Kosten dann von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen, in dem Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ablauf nach dem Erstgespräch
Nach unserem Erstgespräch können Sie und auch ich entweder sofort oder nach einer "Nacht" Bedenkzeit entscheiden, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Sollten wir uns der Zusammenarbeit sicher sein wird der erste Schritt sein 4 probatorische Sitzungen zu beantragen. Das heißt wir werden die von Ihnen gesammelten Dokumente und die von mir, im Hintergrund erarbeiteten Inhalte (Antrag Probatorik, Kostenvoranschlag, Qualifikationsnachweise) bündeln und an Ihre Krankenkasse postalisch senden. Das würde ich gern für Sie übernehmen. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie die Unterlagen sorgfältig zusammentragen (siehe Ablaufplan Kostenerstattung). Dazu wäre es ratsam, dass Sie mir alle Dokumente im Original zukommen lassen. Ich mache parallel dazu für Ihre Akte von allem eine Kopie, falls auf dem Postweg etwas abhanden kommt. In der Regel dauert die 1. Prüfung der Unterlagen drei Wochen und mehr. Allgemein ist zu betonen, dass wir für diesen Prozess Geduld haben sollten. Nach erfolgreicher Bewilligung dieser 4 probatorischen Sitzungen (im Falle eines Widerspruches unterstütze ich Sie bei den schriftlichen Modalitäten) unterzeichnen Sie bei mir eine Therapievereinbarung und eine Vereinbarung zum Bereitstellungshonorar. In der zweiten Sitzung unserer 4 probatorischen Stunden beantragen wir je nach Bedarf eine Kurzzeittherapie oder direkt eine Langzeittherapie und ich fertige im Hintergrund den entsprechenden Bericht mit Hilfe einer biografischen Anamnese. Dann folgt eine etwa 5 wöchige Pause und gegebenenfalls ein Widerspruch (bei dem ich Sie in den schriftlichen Modalitäten unterstütze). Es kommt auf die jeweilige Krankenkasse an, ob ein Widerspruch nötig sein wird. Im Anschluss daran kann die Verhaltenstherapie beginnen. Manchmal passiert es, dass unser beantragtes Stundenkontingent nicht in vollen Umfang bewilligt wird und ein weiterer Antrag nötig ist. Auch dabei werde ich Sie unterstützen.
Resümee
Der Weg über die gesetzliche Krankenversicherung in einem Kostenerstattungsverfahren ist arbeitsaufwendig, jedoch machbar und kein Hexenwerk, denn es lohnt sich immer für die eigene Gesundheit einzustehen. Wenn Sie es nicht tun wird es kein Anderer tun. Zögern Sie nicht auf mich zuzukommen damit ich Sie in dem Procedere unterstützen kann.