Selbstzahler

Als Selbstzahler ist kein Gutachterbericht nötig und Sie sind frei in der Wahl der Frequenz der Sitzungen.

Die Behandlunggebiete in der Einzeltherapie sind vielfältig und können im individuellen Fall wöchentlich oder in größeren Abständen besprochen werden. Je nach Bedarf. Die Kosten für eine Psychotherapie für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist kein Antrag nötig. Es wird auch nirgends hinterlegt, welche Diagnose gestellt wird. Dies ist beispielsweise interessant beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Wichtig zu wissen: Jeder, der Deutschland eine Psychotherapie wahrnimmt, muss innerhalb der ersten vier probatorischen Sitzungen vom Hausarzt*in ein Konsil einholen. Dies gilt auch für Selbstzahler. Ohne diesen Konsiliarbericht ist keine Psychotherapie möglich. Der Konsiliarbericht ist dazu da, dass die/der Hausarzt*in z. B. mögliche Kontraindikationen oder organische Ursachen für Ihre Symptomatik benennt bzw. ausschließen kann. Dieser Schritt ist unabhängig vom Versicherungstatus für Jeden wichtig, da nur so eine optimale Behandlung gewährleistet werden kann. Zusätzlich ist dieser Schritt für ambulante Psychotherapeuten*innen Pflicht.

Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Die Kosten für eine Einzelsitzung 50 Minuten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung für privat Versicherte GOP/ GOÄ