Privatversicherte

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben übernimmt Ihr Versicherungsträger die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel zu einem großen Teil. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Ich möchte betonen, dass ich nach den neuen Abrechnungsempfehlungen abrechne. Nutzen Sie bitte zur Leistungsabfrage bei Ihrer privaten Versicherung meine Honorarübersicht GOP. Sobald Ihnen dann ein Schriftstück über den Stundenumfang Ihres Tarifes vorliegt können Sie mich darüber in Kenntnis setzen und ich schlage Ihnen einen Termin vor. Nach erfolgreicher Terminabstimmung nennen Sie mir zur Terminbestätigung Ihren vollständigen Namen sowie Anschrift und ich lasse Ihnen die übrigen Dokumente (Therapievereinbarung, Bereitstellungshonorar bei Versäumnissen, Einwilligung Kontaktaufnahme) zukommen, die Sie bitte unterschreiben und mir idealerweise vor dem Erstgespräch zukommen lassen.

Es folgt das Erstgespräch mit dem Ziel, ob eine psychische Erkrankung besteht, die einer Behandlung bedarf und wie diese aussehen soll oder ob bei der bestehenden Problematik Selbsthilfe- und Beratungsangebote genügen könnten. Zudem dient das Erstgespräch dazu zu überprüfen, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten vorstellbar ist.

Danach folgen fünf probatorische Sitzungen, eine eine biografische Anamnese, Testdiagnostik (mind. 2x), die Erhebung des psychischen Befundes je probatorische/ psychotherapeutische Sitzung und Kurzzeit- sowie Langzeittherapiestunden je nach Versicherungsumfang.

Natürlich haben Sie im Rahmen des Erstgespräches und der maximal 5 probatorischen Sitzungen die Möglichkeit zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar wäre.

Ich schreibe meine Rechnung ab der ersten Stunde (Erstgespräch) folglich basierend auf der Honorarvereinbarung GOP und Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Die Rechnung stelle ich immer an Sie. Das heißt Sie sind mein Vertragspartner und unabhängig von der Übernahme durch die private Krankenversicherung für die Begleichung zuständig.

Die Kosten für eine Psychotherapie und alle damit verbundenen Inhalte entnehmen Sie bitte hier. Vor allem die fett gedruckten Begriffe sind für Sie und die Anfrage bei der privaten Krankenversicherung zentral. Die nicht fett gedruckten Begriffe kommen erfahrungsgemäß nach Bedarf hinzu und sollten natürlich auch bei Ihrem Tarif erfragt werden.